Ist eine LEI-Nummer Pflicht?

Ist eine LEI-Nummer Pflicht?

Eine allgemeine LEI-Pflicht für jedes Unternehmen gibt es nicht. Ob eine juristische Person eine aktive LEI-Nummer benötigt, hängt von ihrer Tätigkeit, der Transaktion und den geltenden Vorschriften ab.

In der EU wird der LEI unter anderem bei regulatorischen Meldungen nach MiFIR, EMIR, SFTR und weiteren Finanzmarktregeln verwendet. Nach MiFIR müssen Wertpapierfirmen Kunden, die juristische Personen sind, für meldepflichtige Transaktionen anhand eines LEI identifizieren. Ohne die erforderliche LEI-Nummer kann eine Wertpapierfirma eine solche Dienstleistung grundsätzlich nicht erbringen.

Auch außerhalb der EU sehen einzelne Aufsichts-, Melde- und Zahlungsregeln die Verwendung eines LEI vor. Eine im Ausland ansässige juristische Person kann deshalb betroffen sein, wenn sie an einem regulierten Markt handelt, Kunde eines meldepflichtigen Finanzinstituts ist oder unter eine andere konkrete LEI-Vorgabe fällt.

Wann sollten Sie den Bedarf prüfen?

Klären Sie die LEI-Anforderung vorab, wenn Ihr Unternehmen:

  • Wertpapiere oder Derivate kauft, verkauft oder emittiert,
  • regulatorische Transaktions- oder Risikomeldungen abgeben muss,
  • als Fonds, Finanzinstitut oder andere regulierte Organisation handelt,
  • eine Zahlung oder Finanzierung ausführt, für die der LEI vorgeschrieben ist.

Der bloße Besitz von Wertpapieren oder eine gewöhnliche Geschäftsbeziehung löst nicht automatisch eine LEI-Pflicht aus. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Bank, Ihres Brokers, der zuständigen Aufsichtsbehörde oder Ihrer Rechtsberatung für den konkreten Vorgang.

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Überblick zu den LEI-Anforderungen, bei ESMA zu den LEI-Vorgaben unter MiFID II und in der GLEIF-Übersicht zur regulatorischen Verwendung des LEI.

Sehen Sie sich unseren Leitfaden zu den LEI-Anforderungen an.

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