LEI unter MiFID II und MiFIR
MiFIR verpflichtet EU-Wertpapierfirmen, Kunden, die juristische Personen sind, bei meldepflichtigen Transaktionen anhand einer LEI-Nummer zu identifizieren. Ist für die Transaktionsmeldung ein LEI erforderlich, kann die Wertpapierfirma den Auftrag ohne diese Kennung grundsätzlich nicht ausführen. Dieser Grundsatz wird häufig als „No LEI, no trade“ bezeichnet.
Die Vorgabe kann auch Unternehmen außerhalb der EU betreffen, wenn sie als Kunde einer EU-Wertpapierfirma eine meldepflichtige Transaktion durchführen. Sie gilt jedoch nicht pauschal für jede Geschäftsbeziehung mit einem Unternehmen in der EU.
Unterschied zwischen MiFID II und MiFIR
MiFID II ist eine Richtlinie. Die EU-Mitgliedstaaten setzen ihre Vorgaben in nationales Recht um. MiFIR ist eine unmittelbar geltende EU-Verordnung und enthält unter anderem Anforderungen an Transparenz und Transaktionsmeldungen. Beide Regelwerke bilden gemeinsam den europäischen Rechtsrahmen für Wertpapierdienstleistungen und Handelsplätze.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
- Fragen Sie Ihre Bank oder Ihren Broker, ob die geplante Transaktion meldepflichtig ist.
- Prüfen Sie Ihre LEI-Nummer im globalen LEI-Index und achten Sie auf den Status ISSUED.
- Verlängern Sie die LEI rechtzeitig, wenn die jährliche Aktualisierung ansteht.
- Stimmen Sie Änderungen an Name, Rechtsform, Anschrift oder Muttergesellschaftsdaten mit Ihrer Vergabestelle ab.
Eine aktive LEI-Nummer unterstützt außerdem konsistente KYC- und Onboarding-Prozesse. Mehr dazu erfahren Sie unter „KYC mit LEI verbessern“.
Die maßgebliche Einordnung für eine konkrete Transaktion erhalten Sie von Ihrer Wertpapierfirma oder Rechtsberatung. Weitere Hintergrundinformationen bietet die ESMA-Erklärung zur LEI-Umsetzung unter MiFID II.
Sehen Sie sich unseren Leitfaden zu den LEI-Anforderungen an.